blackconti - 20. Juni, 13:31
Wenn ich mich nicht irre, kann auch einem Fußgänger der KFZ-Führerschein entzogen werden, wenn er alkoholisiert einen Unfall verschuldet. In Deutschland sieht man sie ja kaum noch, jene freitagnachmittags nach Hause torkelnden Männer, die mit dem gerade erhaltenen Lohn erst einmal eine Kneipe aufgesucht haben, denn heutzutage fahren sie anschließend mit dem Auto heim. Hier in Südafrika kann man diese wankenden Gestalten freitags noch regelmäßig beobachten und das ist, besonders als Autofahrer, auch äußerst angeraten, denn nur zu gerne schwenken diese Leute unvermittelt vom Gehweg weit in die Fahrbahn. Wenn dies, was häufig vorkommt, direkt vor einem Auto geschieht, ist Fußentzug durch Gipsumhüllung noch das geringste Übel.
Köppnick - 20. Juni, 13:51
An das Eingipsen hatte ich gar nicht gedacht, ich wollte die Betreffenden eher mit einer Kette an ein Heizungsrohr in ihrer Wohnung fesseln. Die Mafia soll ja Betonschuhe als Abschiedsgeschenke für ausscheidende Mitarbeiter verwenden. ;-)