Sind nur Menschen Personen?

In der Telepolis findet sich der interessante Artikel Sind nur Menschen Personen? Aufhänger dieses Beitrags ist der Fall des Schimpansen Hiasl in Österreich, für den vor Gericht ein gesetzlicher Vormund erstritten werden soll. Die Richter tun sich damit recht schwer:
Nachdem auch dar Oberste Gerichtshof den Antrag aus formellen Gründen abgewiesen hat, zogen die Tierschützer mit ihrer Beschwerde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Ob das Gericht die Klage annimmt, ist noch unbekannt.
Tatsächlich ist die Situation verzwickt. Höhere Primaten, wie es Schimpansen sind, haben in etwa das intellektuelle Niveau eines Vierjährigen, nur dass sie im Gegensatz zu Kindern Zeit ihres Lebens auf diesem Niveau stehen bleiben. Aber es gibt auch behinderte Menschen, denen vorbedingungslos Menschenrechte gewährt werden. Vielleicht drücken sich die Richter um eine Entscheidung, weil diese Präzedenzcharakter hätte, zum Beispiel auch für die Genehmigung von Tierversuchen und die Massentierhaltung. Ganz offensichtlich ist in der Rechtssprechung die fundamentale Aussage der Evolutionstheorie noch nicht angenommen worden, nämlich dass sich unsere Spezies nahtlos ins Tierreich einreiht. Die Bevorzugung des Menschen gegenüber Tieren wird in einigen Artikeln als Speziesismus bezeichnet, es könnte aber auch eine (nichtkonfessionelle) religiöse Grundeinstellung ausdrücken.

Auf welch dünnem Eis man sich bewegt, zeigen die Überlegungen des Philosophen Peter Singer (nicht zu verwechseln mit dem Neurophysiologen Wolf Singer). Peter Singer hat mit einigen anderen Prominenten (u.a. Richard Dawkins, Jared Diamond und Jane Goodall) eine Deklaration unterzeichnet, die für die großen Menschenaffen den Status legaler Personen fordert. Auf der anderen Seite führt seine stringente Logik in der Praktischen Ethik
Der Personenbegriff

Im Anschluss an John Locke entfaltet Singer seinen Personenbegriff. Dies ist konstitutiv für seinen ethischen Ansatz. Eine Person ist demnach ein Lebewesen, das sich seiner selbst bewusst, empfindungsfähig und autonom ist sowie ein Interesse an etwas hat. Es muss außerdem Wünsche für die Zukunft haben können und sich der Vergangenheit und Gegenwart bewusst sein. Es geht um ein kontinuierliches Identitätsbewusstsein über die Zeit hinweg, also eine „distinkte Entität in der Zeit“.

Singer unterscheidet drei Kategorien von Wesen:
  • nicht bewusste Wesen, z. B. Pflanzen. Diesen Wesen sind keine Rechte zuzusprechen.
  • bewusste Wesen, z. B. Fische, die empfindungsfähig sind. Sie haben ein Recht auf Leidensminderung.
  • selbstbewusste Wesen, (Personen) z. B. ausgewachsene Menschen und Menschenaffen (sofern keine geistige Beeinträchtigung vorliegt). Sie haben ein Interesse, sind daher Personen im Vollsinn und haben alle Rechte im Sinne ihrer Interessen.
zu nur schwer zu akzeptierenden Konsequenzen:
Das Töten von Embryonen, Föten und Neugeborenen

Bei dem Heranwachsen einer befruchteten Eizelle über den Fötus zum Säugling gibt es keine klare Trennlinie. Singer stellt fest, dass die gängigen Trennlinien wie Geburt, Bewusstsein oder Lebensfähigkeit des Fötus in Bezug auf das Tötungsverbot keinen moralischen Unterschied machen.
Denn bei jedem fairen Vergleich moralisch relevanter Eigenschaften wie Rationalität, Selbstbewußtsein, Bewußtsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung, und so weiter haben das Kalb, das Schwein und das viel verspottete Huhn einen guten Vorsprung vor dem Fötus in jedem Stadium der Schwangerschaft […].
Für Singer ist das wichtigste Kriterium die Leidensfähigkeit des Fötus, die ab einem bestimmten Zeitpunkt einsetzt. Die ernsthaften Interessen einer Frau würden daher normalerweise jederzeit vor den rudimentären Interessen selbst eines bewussten Fötus Vorrang haben.
Ich bin sehr gespannt, ob der Europäische Gerichtshof den Fall annimmt, und wenn nicht, was ich vermute, dann mit welcher Begründung.

Kategorie: Ethik
Metepsilonema - 6. Juli, 11:49

Ein schwer Kranker (Person A), kann durch die Verabreichung eines Medikaments mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden. Die Person B kann ihm dieses Medikament verabreichen und damit vor dem (fast) sicheren Tod retten. A kann das nicht, weil die Krankheit schon weit fortgeschritten und er zu schwach ist. B meint: "Ich habe keine Lust dir das Medikament zu verabreichen.", und der Kranke stirbt einige Tage später. Einer Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung wird B kaum entkommen, und die meisten von uns würden sein Handeln als moralisch verwerflich ansehen.

Wir haben ein fast mit Sicherheit eintretendes Ereignis (den Tod des Patienten), das durch das Ausführen einer Handlung (Verabreichung eines Medikaments) in sein Gegenteil verkehrt werden könnte (Heilung des Kranken).

Ganz ähnlich bei einer Abtreibung: Auch hier gibt es ein, fast mit Sicherheit eintretendes Ereignis (zumindest in unseren westlichen Gesellschaften), nämlich die Geburt des Kindes, und eine Handlung die dieses Ereignis verhindert. In beiden Fällen unterbrechen wir eine "determinierte" Entwicklung, entweder durch Setzten oder Unterlassen einer Handlung. In beiden Fällen wissen wir: der Gesunde, oder der Neugeborene wird wahrscheinlich ein ähnliches Leben haben/oder wieder leben können wie wir selbst, trotzdem sehen wir den einen Fall als moralisch verwerflich an, und den anderen nicht (meistens zumindest). Mir ist nicht ganz klar warum, denn ich glaube in beiden Fällen handeln wir in Hinblick auf die Zukunft (um Geburt, oder Tod zu verhindern) und nicht (im ersten Fall), weil wir die Schmerzen des Kranken heilen wollen (sonst könnte man ihm schmerzlindernde Mittel verabreichen und trotzdem sterben lassen). Die Leidensfähigkeit, die neuronale Entwicklung, das Personsein spielen in beiden Fällen als Motivation für unser Handeln keine (oder nur eine untergeordnete) Rolle, und trotzdem bewerten wir beide Fälle unterschiedlich. Warum?

Köppnick - 6. Juli, 12:40

Deine beiden Beispiele unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht voneinander, können also nur schlecht miteinander verglichen werden:

1. Im ersten Fall gib es zwei Subjekte: Patient und Helfer, im zweiten Fall drei: Schwangere, Embryo, Arzt.
2. Das empfindungsfähige Subjekt im ersten Fall leidet in der Gegenwart, während das Subjekt "Embryo" seine Empfindungsfähigkeit erst in der Zukunft erlangt (erlangen würde).

In deinen Beispielen fehlt auch noch ein wichtiger Aspekt, nämlich der Bewertungsunterschied zwischen dem Vollziehen und dem Unterlassen einer Handlung: Wenn ich einen Menschen töte, werde ich i.a. härter bestraft, als wenn er stirbt, weil ich ihm nicht helfe. Dieser Bias ist rein logisch nicht zu erklären, weil das Ergebnis beider Ereignisketten gleich ist, nämlich der Tod der Person.

Es gibt ein sehr schönes Buch mit Fallbeispielen und einer Diskussion darüber: 99 moralische Zwickmühlen von Martin Cohen. Eine unterhaltsame Einführung in die Philosophie des richtigen Handelns.
Metepsilonema - 8. Juli, 18:08

zu 1. Ob der Embryo nun ein Subjekt ist, oder nicht darüber lässt sich trefflich streiten (ich meine aber eher nicht).

zu 2. Das ist richtig, spielt aber für die Bewertung keine Rolle, da ich in beiden Fällen etwas erreichen will (d.h. auf etwas zukünftiges fokussiere).
ostfriese - 8. März, 18:52

Ethik reloaded

Der entscheidende Unterschied wird deutlich, wenn man die Handlung bzw. Unterlassung in eine allgemeine Norm übersetzt: Wenn unterlassene Hilfeleistung in solchen Fällen wie in dem von Dir (Metepsilonema) beschriebenen straffrei bliebe, litten erkrankte Personen unter starken Todesängsten.

Dagegen hat die Legalität oder Illegalität von Abtreibungen keinerlei Einfluss auf die Zukunftserwartungen von Embryos (denn im Gegensatz zu kranken Erwachsenen haben sie keine solche). Relevant für das Ausmaß ihres Leidens sind einzig die Schmerzen im Moment der Tötung, welche abzuwägen sind gegen die Leiden der Mutter im Falle der Nicht-Tötung.

Positive Zukunftserwartungen spielen für die ethische Beurteilung der Abtreibung aus dem gleichen Grunde keine Rolle.

Andernfalls könnte man mit diesem Argument nicht bloß ein Abtreibungsverbot, sondern gleich auch ein Fortpflanzungsgebot begründen: Jede unterlassene Paarung raubt einem potenziellen Kind die Existenz. Da wären wir dann im Handumdrehen bei der biblischen Maxime "Seid fruchtbar und mehret euch!"...

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Kommentare hier ...

Bitte mehr davon? Aus...
Bitte mehr davon? Aus meiner Sicht auf keinen Fall,...
Köppnick - 25. Dezember, 16:53
bitte mehr davon
Nimmersatt (Gast) - 25. Dezember, 15:33
lach.... ich bin im stern...
lach.... ich bin im stern *
rosmarin - 3. Dezember, 18:48
Oje, das mit der Halswirbelsäule...
Oje, das mit der Halswirbelsäule ist an mir vorbeigegangen. Das...
steppenhund - 2. Dezember, 11:07
Denk an meine Halswirbelsäule...
Denk an meine Halswirbelsäule und meinen schmerzenden...
Köppnick - 30. November, 22:22
Nanu, gar ken Kommentar?...
Nanu, gar ken Kommentar? :)))
steppenhund - 30. November, 20:45
Fachwörter und deren...
Die Autorin präferiert eine sehr restringierte...
Count Lecrin - 30. November, 19:53
passend zu diesen erkenntnissen:
mit 3 freust du dich, wenn du keine windeln brauchst. mit...
la-mamma - 30. November, 19:43
Ich möchte Ihnen...
Ich möchte Ihnen gehörig Respekt zollen,...
Count Lecrin - 30. November, 19:34
Mail geschickt.)
Mail geschickt.)
steppenhund - 28. November, 16:28
Nein, wir haben uns noch...
Nein, wir haben uns noch nicht bemailt. Meine Adresse...
Köppnick - 28. November, 15:46
Ich bilde mir ein, dass...
Ich bilde mir ein, dass wir schon Email-Kontakt hatten....
steppenhund - 28. November, 15:02