Verbotene Gene
Ein Artikel im Spiegel Nr. 18 vom 28.4. ruft bei mir die Erinnerungen an eine Jahre zurückliegende Begebenheit hervor. Die Frau eines Bekannten war schwanger. Bei der routinenmäßigen Ultraschalluntersuchunge des Fötus wurden kleine schwarze Punkte auf dessen Kopf entdeckt. Die Ärztin erklärte den beiden zukünftigen Eltern, dass das ein Hinweis auf Spina bifida, einen offenen Rücken, sein könnte. Die Schwangere war völlig aufgelöst, ihre sofort angerufenen Schwiegereltern rieten zu einem schnellen Schwangerschaftsabbruch.
Da die Ärztin eine Fruchtwasseruntersuchung vorgeschlagen hatte, begann mein Bekannter zu recherchieren. In 0,5% sind die im Ultraschall zu sehenden Punkte tatsächlich ein Indiz für die Erkrankung. Also in einem von 200 Fällen. Aber die Fruchwasseruntersuchung, die eine bessere Diagnose ermöglichen soll, führt in 0,5% aller Fälle zum Abort, das heißt zum Tod des Embryos.
Meinem Bekannten gelang es danach, seiner Frau und deren Eltern diese Zahlen transparent zu machen. Sie entschieden sich gegen die Fruchtwasseruntersuchung. Ihre tief sitzende Unsicherheit währte auch nur wenige Wochen, bei einer weiteren Ultraschalluntersuchung waren die Punkte einfach weg. Heute ist der Junge mehrere Jahre alt und quietschfidel.
Jedenfalls fiel mir diese Geschichte wieder ein, als ich den besagten Spiegelartikel las. Dort geht es allerdings nicht um Pränatal- sondern um Präimplantationsdiagnostik. In Deutschland ist die Untersuchung während der Schwangerschaft erlaubt, während die Untersuchung von außerhalb des Körpers in vitro befruchteten Eizellen vor ihrem Einsetzen in die Gebärmutter verboten ist. In Großbritannien ist das anders, ein neues Gesetz soll die damit einhergehenden Probleme regeln.
Geschildert wird in dem Artikel der Fall eines gehörlosen Ehepaares. Der Mann ist Künstler, seine Frau ist Regisseurin. Beide haben bereits eine Tochter, die ebenfalls gehörlos ist. Sie verständigen sich problemlos über Gebärdensprache und haben eine großen Freundes- und Bekanntenkreis. Das Paar will ein weiteres Kind und dieses Kind soll künstlich gezeugt werden, weil die Frau bereits 41 ist.
Zum neuen Gesetzesentwurf:
Kategorie: Ethik
Da die Ärztin eine Fruchtwasseruntersuchung vorgeschlagen hatte, begann mein Bekannter zu recherchieren. In 0,5% sind die im Ultraschall zu sehenden Punkte tatsächlich ein Indiz für die Erkrankung. Also in einem von 200 Fällen. Aber die Fruchwasseruntersuchung, die eine bessere Diagnose ermöglichen soll, führt in 0,5% aller Fälle zum Abort, das heißt zum Tod des Embryos.
Meinem Bekannten gelang es danach, seiner Frau und deren Eltern diese Zahlen transparent zu machen. Sie entschieden sich gegen die Fruchtwasseruntersuchung. Ihre tief sitzende Unsicherheit währte auch nur wenige Wochen, bei einer weiteren Ultraschalluntersuchung waren die Punkte einfach weg. Heute ist der Junge mehrere Jahre alt und quietschfidel.
Jedenfalls fiel mir diese Geschichte wieder ein, als ich den besagten Spiegelartikel las. Dort geht es allerdings nicht um Pränatal- sondern um Präimplantationsdiagnostik. In Deutschland ist die Untersuchung während der Schwangerschaft erlaubt, während die Untersuchung von außerhalb des Körpers in vitro befruchteten Eizellen vor ihrem Einsetzen in die Gebärmutter verboten ist. In Großbritannien ist das anders, ein neues Gesetz soll die damit einhergehenden Probleme regeln.
Geschildert wird in dem Artikel der Fall eines gehörlosen Ehepaares. Der Mann ist Künstler, seine Frau ist Regisseurin. Beide haben bereits eine Tochter, die ebenfalls gehörlos ist. Sie verständigen sich problemlos über Gebärdensprache und haben eine großen Freundes- und Bekanntenkreis. Das Paar will ein weiteres Kind und dieses Kind soll künstlich gezeugt werden, weil die Frau bereits 41 ist.
Zum neuen Gesetzesentwurf:
Wenn ein – freiwilliger – Gentest ergibt, dass ein Embryo ernsthafte genetische Schäden aufweist, dann muss er ausrangiert werden. Von Staats wegen darf nur erbgesunder Nachwuchs zum Zuge kommen. ... Zunächst schien das Gesetz nicht kontrovers. Wer würde sich schon einen Embryo mit Down-Syndrom einsetzen lassen?Das Problem besteht jetzt darin, dass auch genetisch bedingte Gehörlosigkeit zu den Defekten gehört, die das Einsetzen des Embryos verbieten. Den Eltern wird also die Möglichkeit genommen, sich bewusst für ein gehörloses Kind zu entscheiden.
Die gehörlose Familie hat in Großbritannien einer abstrakten Diskussion über Bioethik ein Gesicht gegeben. Nicht wenige Briten halten Paulas und Tomatos Erwägung, mittels Embryonenselektion für ein gehörloses Kind zu sorgen, schlicht für pervers. Andere aber fragen: Darf der Staat, um unwillkommene Designerbabys zu verhindern, Designmaßstäbe erlassen? Wer entscheidet, wie Menschen auszusehen und zu funktionieren haben?Mein Onkel und meine Tante sind auch gehörlos, ihr einziger Sohn ist es nicht. Aus diesem Beispiel weiß ich, dass Gehörlose keine Schwierigkeiten haben, weil sie gehörlos sind, sondern weil sie eine Minderheit sind und die Gesellschaft auf die Bedürfnisse und die Fähigkeiten der Mehrheit zugeschnitten ist.
Kategorie: Ethik
Sonntag, 01.Juni 2008
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