Diskussion zu Sterbehilfe
Am Donnerstag habe ich eine Lesung mit Nicola Bardola im Rahmen der Erfurter Herbstlese besucht. Bardola hat bis jetzt zwei Bücher veröffentlicht, die sich mit dem Thema Suizid beschäftigen. Zuerst erschien sein Roman Schlemm, in dem er den Freitod seiner Eltern thematisiert hat. (Aber Vorsicht vor einem beliebten Fehler: Ein Roman ist keine Biografie.) Nach Aussage von Bardola haben sich ihm beim Schreiben des Romans neue Fragen gestellt, deshalb ist jetzt ein zweites Buch von ihm erschienen, Der begleitete Freitod, ein Sachbuch.
Nicola Bardola ist Schweizer, der seit vielen Jahren in München lebt und arbeitet. In der Schweiz ist ein begleiteter Freitod legal, Ärzte dürfen ihren Patienten ein tödliches Barbiturat verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel aber selbst einnehmen. In Deutschland ist diese Unterstützung nicht erlaubt. (Jeder weiß aber um die Grauzone, in der Ärzte auf eigenes Risiko anders handeln.) Die Regelungen im übrigen Europa sind sehr unterschiedlich. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe legal, in Deutschland passive Sterbehilfe gängige Praxis, es dürfte zusätzlich noch eine Grauzone geben, weil sich bei vielen Krankheiten im Nachhinein nicht mehr feststellen lässt, ob die letzte Gabe eines starken Schmerzmittels kausal den Tod verursacht hat. In Ländern wie Spanien oder Italien sind alle Formen der Sterbehilfe verboten.
Die Auseinandersetzungen um das Thema reichen bis in die Sprache hinein, man vergleiche die Konnotationen der deutschen Begriffe „Selbsttötung“, „Selbstmord“ und „Freitod“ miteinander. In einem sachlichen Diskurs wird deshalb meist das Fremdwort „Suizid“ bevorzugt. Auch die übrigen Begriffe sind schwierig: Ist „begleiteter Freitod“ aktive oder passive Sterbehilfe oder etwas dazwischen? Im neuen Buch von Bardola soll u.a. ein ausführliches Glossar enthalten sein.
Bardola hat kurze Passagen aus beiden seiner Bücher vorgelesen und zuätzlich von eigenen Erlebnissen berichtet. Es gibt in der Schweiz zwei Organisationen, die Unterstützung beim begleiteten Freitod bieten, Exit und Dignitas. Die beiden Organisationen sind sehr unterschiedlich. Exit zum Beispiel nimmt nur Schweizer auf und arbeitet ehrenamtlich. Dignitas ist eine kommerzielle(?) Organisation, die auch von Deutschen genutzt werden kann. Bardola bezeichnete Exit als seriös, Dignitas als unseriös.
Wie problematisch ein solcher Sterbetourismus ist, zeigt ein Fall, der sich vor kurzem ereignet hat. Zwei Deutsche haben sich in einem Auto auf einem Schweizer Parkplatz das Leben genommen. Aber die „Vorgeschichte“ ist klar: Welcher Schweizer möchte in einem Miethaus leben, in dem eine Wohnung „zum Sterben“ vorgerichtet ist? Im Abstand von wenigen Tagen ziehen neue wildfremde (ausländische) Menschen ein, am nächsten Tag hält der Leichenwagen vor der Tür und holt die Toten ab. - Das führte in der logischen Konsequenz dann zu dem Aufmerksamkeit erregenden Tod auf dem Parkplatz.
Nach dem Leseteil der Veranstaltung schloss sich eine Diskussion an, die vom Chef einer der beiden Palliativstationen geleitet wurde, die in Erfurter Kliniken bestehen. Der Arzt, dessen Namen ich vergessen habe, ist Gegner dieser Form von Sterbehilfe. In der Veranstaltung wurde auch über verschiedene andere Formen von Unterstützungen im Nahbereich des Todes gesprochen, Hospizen, ehrenamtlichen Sterbebegleitern, etc. Die Wortmeldungen von Teilnehmern auch in ihrer Bandbreite charakteristisch für das Thema, aber insgesamt außerordentlich fair und sachlich, was sicherlich auch der hohen sozialen und menschlichen Kompetenz sowohl von Bardola als auch des Arztes zu verdanken war.
Eine ältere Frau mit verkrüppelten Beinen berichtete davon, dass sie in ihrer Jugend eine Kinderlähmung hatte und seitdem mehr oder weniger gut leben konnte. Derzeit hat sie Spaß am Leben, aber sie weiß auch (der Name ihrer Krankheit ist mir entfallen), dass sie ein schreckliches Lebensende erwartet, das von der Palliativmedizin nur unzureichend therapiert werden kann.
Eine Frau berichtete von den Diskussionen in den Ausschüssen des Thüringer Landtags, um die rechtliche Ausgestaltung der Hospize u.a. zu regeln. Je länger man sich dort mit dem Thema beschäftigt, um so komplizierter würde die Situation. Das nahm ein Jurist zum Anlaß, um den Umgang des Bundestages mit dem Thema „Patientenverfügungen“ zu kritisieren, die von vielen Ärzten immer noch nicht respektiert würden. Auch im Bundestag befindet sich das Thema derzeit offensichtlich in irgendwelchen Ausschüssen.
Daraufhin der Arzt, dass in den meisten Fällen überhaupt keine Patientenverfügungen vorliegen würden, manchmal sogar nicht einmal von langjährigen Krebspatienten. Der Arzt war auch der Meinung, dass in vielen Fällen die Patientenverfügungen auch nicht die aktuelle Situation regeln könnten, dem Arzt also keine Handlungsanleitung sein würden. Wichtiger ist seiner Meinung nach sowieso eine Vollmacht, die für einen selbst nicht mehr dazu in der Lage seienden Menschen festlegt, welche Vertrauensperson Entscheidungen über ihn und seine Angelegenheiten treffen darf. Ein weiterer Arzt im Publikum dann mit der Kritik, warum Ärzte nicht den Willen ihrer Patienten respektieren könnten, das wäre eine logische Konsequenz der Entscheidungsfreiheit jedes Menschen.
Irgendwann in der Diskussion fiel auch im Zusammenhang mit den Menschen, die sich für einen Freitod entscheiden, um die Phase des Lebens zu vermeiden, in der sie nicht mehr Herr ihrer selbst sind, das Stichwort „Angst vor Kontrollverlust“. Meiner Meinung nach kann man dieses Argument auch gegenteilig verwenden: Ärzte, die Patienten nicht sterben lassen wollen, kämpfen ebenfalls gegen einen Kontrollverlust. Eine sehr tiefsinnige Bemerkung des Arztes (die aber u.U. seiner Gegenerschaft zur Sterbehilfe widerspricht): Arzt sein, heißt nicht dem Leben, sondern dem Menschen zu dienen. Und zum Leben gehört nicht nur die Geburt, sondern auch der Tod.
Ein junges Mädchen hat dann gefragt, wie es denn mit (medizinischen) Wundern stehe, die bei einer vorher vollzogenen Sterbehilfe unmöglich sein würden. Diese Frage war offenbar die einzig offene, bei denen sie bei ihrer Diskussion im Ethikunterricht nicht zu einer befriedigenden Antwort gekommen waren. Daraufhin der Arzt, an dieser Stelle wurde auch seine Haltung kontra Sterbehilfe am besten deutlich: Er habe schon einige Fälle erlebt, wo gerade Todkranke und Sterbende Begegnungen mit Freunden und Angehörigen hatten, Dinge geregelt, alte Versäumnisse nachgeholt werden konnten und das sowohl für die Sterbenden als auch für die Weiterlebenden eine Bereicherung gewesen sei, die anders nicht möglich gewesen wäre. Sicherlich nicht die Art von Wunder, die das junge Mädchen im Sinn hatte, aber sehr wahrscheinlich häufiger vorkommend als „medizinische Wunder“.
Nach der Veranstaltung habe ich dann kurz mit dem Arzt gesprochen, der sich gegen eine harte und festgezurrte juristische Regelung der Patientenverfügungen ausgesprochen hatte. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass man das vielleicht (moralisch-ethisch) mit dem Verbot der Folter oder des Abschusses von Verkehrsflugzeugen vergleichen kann. Auch hier kann der Gesetzgeber gar nicht anders, als diese Dinge zu regeln (=zu verbieten). Trotzdem hat man, meiner Meinung nach, in manchen Fällen die ethisch-moralische Pflicht, zu foltern oder ein Flugzeug abzuschießen, muss sich aber nachträglich juristisch dafür verantworten. Man kann das juristisch nicht herumdrehen. Inzwischen bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob meine Überlegung richtig ist. Während ein Rudolf Daschner oder meinetwegen der Verteidigungsminister eine solche Entscheidung nur einmal in seiner Laufbahn tragen und verantworten muss, wäre es für einen Arzt (gerade einen Palliativmediziner) Alltag, er würde jeden Tag seine weitere berufliche Existenz daran knüpfen müssen.
Kategorie: Politik, Ethik
Nicola Bardola ist Schweizer, der seit vielen Jahren in München lebt und arbeitet. In der Schweiz ist ein begleiteter Freitod legal, Ärzte dürfen ihren Patienten ein tödliches Barbiturat verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel aber selbst einnehmen. In Deutschland ist diese Unterstützung nicht erlaubt. (Jeder weiß aber um die Grauzone, in der Ärzte auf eigenes Risiko anders handeln.) Die Regelungen im übrigen Europa sind sehr unterschiedlich. In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe legal, in Deutschland passive Sterbehilfe gängige Praxis, es dürfte zusätzlich noch eine Grauzone geben, weil sich bei vielen Krankheiten im Nachhinein nicht mehr feststellen lässt, ob die letzte Gabe eines starken Schmerzmittels kausal den Tod verursacht hat. In Ländern wie Spanien oder Italien sind alle Formen der Sterbehilfe verboten.
Die Auseinandersetzungen um das Thema reichen bis in die Sprache hinein, man vergleiche die Konnotationen der deutschen Begriffe „Selbsttötung“, „Selbstmord“ und „Freitod“ miteinander. In einem sachlichen Diskurs wird deshalb meist das Fremdwort „Suizid“ bevorzugt. Auch die übrigen Begriffe sind schwierig: Ist „begleiteter Freitod“ aktive oder passive Sterbehilfe oder etwas dazwischen? Im neuen Buch von Bardola soll u.a. ein ausführliches Glossar enthalten sein.
Bardola hat kurze Passagen aus beiden seiner Bücher vorgelesen und zuätzlich von eigenen Erlebnissen berichtet. Es gibt in der Schweiz zwei Organisationen, die Unterstützung beim begleiteten Freitod bieten, Exit und Dignitas. Die beiden Organisationen sind sehr unterschiedlich. Exit zum Beispiel nimmt nur Schweizer auf und arbeitet ehrenamtlich. Dignitas ist eine kommerzielle(?) Organisation, die auch von Deutschen genutzt werden kann. Bardola bezeichnete Exit als seriös, Dignitas als unseriös.
Wie problematisch ein solcher Sterbetourismus ist, zeigt ein Fall, der sich vor kurzem ereignet hat. Zwei Deutsche haben sich in einem Auto auf einem Schweizer Parkplatz das Leben genommen. Aber die „Vorgeschichte“ ist klar: Welcher Schweizer möchte in einem Miethaus leben, in dem eine Wohnung „zum Sterben“ vorgerichtet ist? Im Abstand von wenigen Tagen ziehen neue wildfremde (ausländische) Menschen ein, am nächsten Tag hält der Leichenwagen vor der Tür und holt die Toten ab. - Das führte in der logischen Konsequenz dann zu dem Aufmerksamkeit erregenden Tod auf dem Parkplatz.
Nach dem Leseteil der Veranstaltung schloss sich eine Diskussion an, die vom Chef einer der beiden Palliativstationen geleitet wurde, die in Erfurter Kliniken bestehen. Der Arzt, dessen Namen ich vergessen habe, ist Gegner dieser Form von Sterbehilfe. In der Veranstaltung wurde auch über verschiedene andere Formen von Unterstützungen im Nahbereich des Todes gesprochen, Hospizen, ehrenamtlichen Sterbebegleitern, etc. Die Wortmeldungen von Teilnehmern auch in ihrer Bandbreite charakteristisch für das Thema, aber insgesamt außerordentlich fair und sachlich, was sicherlich auch der hohen sozialen und menschlichen Kompetenz sowohl von Bardola als auch des Arztes zu verdanken war.
Eine ältere Frau mit verkrüppelten Beinen berichtete davon, dass sie in ihrer Jugend eine Kinderlähmung hatte und seitdem mehr oder weniger gut leben konnte. Derzeit hat sie Spaß am Leben, aber sie weiß auch (der Name ihrer Krankheit ist mir entfallen), dass sie ein schreckliches Lebensende erwartet, das von der Palliativmedizin nur unzureichend therapiert werden kann.
Eine Frau berichtete von den Diskussionen in den Ausschüssen des Thüringer Landtags, um die rechtliche Ausgestaltung der Hospize u.a. zu regeln. Je länger man sich dort mit dem Thema beschäftigt, um so komplizierter würde die Situation. Das nahm ein Jurist zum Anlaß, um den Umgang des Bundestages mit dem Thema „Patientenverfügungen“ zu kritisieren, die von vielen Ärzten immer noch nicht respektiert würden. Auch im Bundestag befindet sich das Thema derzeit offensichtlich in irgendwelchen Ausschüssen.
Daraufhin der Arzt, dass in den meisten Fällen überhaupt keine Patientenverfügungen vorliegen würden, manchmal sogar nicht einmal von langjährigen Krebspatienten. Der Arzt war auch der Meinung, dass in vielen Fällen die Patientenverfügungen auch nicht die aktuelle Situation regeln könnten, dem Arzt also keine Handlungsanleitung sein würden. Wichtiger ist seiner Meinung nach sowieso eine Vollmacht, die für einen selbst nicht mehr dazu in der Lage seienden Menschen festlegt, welche Vertrauensperson Entscheidungen über ihn und seine Angelegenheiten treffen darf. Ein weiterer Arzt im Publikum dann mit der Kritik, warum Ärzte nicht den Willen ihrer Patienten respektieren könnten, das wäre eine logische Konsequenz der Entscheidungsfreiheit jedes Menschen.
Irgendwann in der Diskussion fiel auch im Zusammenhang mit den Menschen, die sich für einen Freitod entscheiden, um die Phase des Lebens zu vermeiden, in der sie nicht mehr Herr ihrer selbst sind, das Stichwort „Angst vor Kontrollverlust“. Meiner Meinung nach kann man dieses Argument auch gegenteilig verwenden: Ärzte, die Patienten nicht sterben lassen wollen, kämpfen ebenfalls gegen einen Kontrollverlust. Eine sehr tiefsinnige Bemerkung des Arztes (die aber u.U. seiner Gegenerschaft zur Sterbehilfe widerspricht): Arzt sein, heißt nicht dem Leben, sondern dem Menschen zu dienen. Und zum Leben gehört nicht nur die Geburt, sondern auch der Tod.
Ein junges Mädchen hat dann gefragt, wie es denn mit (medizinischen) Wundern stehe, die bei einer vorher vollzogenen Sterbehilfe unmöglich sein würden. Diese Frage war offenbar die einzig offene, bei denen sie bei ihrer Diskussion im Ethikunterricht nicht zu einer befriedigenden Antwort gekommen waren. Daraufhin der Arzt, an dieser Stelle wurde auch seine Haltung kontra Sterbehilfe am besten deutlich: Er habe schon einige Fälle erlebt, wo gerade Todkranke und Sterbende Begegnungen mit Freunden und Angehörigen hatten, Dinge geregelt, alte Versäumnisse nachgeholt werden konnten und das sowohl für die Sterbenden als auch für die Weiterlebenden eine Bereicherung gewesen sei, die anders nicht möglich gewesen wäre. Sicherlich nicht die Art von Wunder, die das junge Mädchen im Sinn hatte, aber sehr wahrscheinlich häufiger vorkommend als „medizinische Wunder“.
Nach der Veranstaltung habe ich dann kurz mit dem Arzt gesprochen, der sich gegen eine harte und festgezurrte juristische Regelung der Patientenverfügungen ausgesprochen hatte. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass man das vielleicht (moralisch-ethisch) mit dem Verbot der Folter oder des Abschusses von Verkehrsflugzeugen vergleichen kann. Auch hier kann der Gesetzgeber gar nicht anders, als diese Dinge zu regeln (=zu verbieten). Trotzdem hat man, meiner Meinung nach, in manchen Fällen die ethisch-moralische Pflicht, zu foltern oder ein Flugzeug abzuschießen, muss sich aber nachträglich juristisch dafür verantworten. Man kann das juristisch nicht herumdrehen. Inzwischen bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob meine Überlegung richtig ist. Während ein Rudolf Daschner oder meinetwegen der Verteidigungsminister eine solche Entscheidung nur einmal in seiner Laufbahn tragen und verantworten muss, wäre es für einen Arzt (gerade einen Palliativmediziner) Alltag, er würde jeden Tag seine weitere berufliche Existenz daran knüpfen müssen.
Kategorie: Politik, Ethik
Samstag, 24.November 2007




