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Haiku
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Universalismus
Die angeführten Beispiele sind mir ehrlich gesagt zu konstruiert. Das erinnert an Gesinnungstests, die man in der BRD in den 70er/80er Jahren machte, um Wehrdienstverweigerer auf ihre gewaltlose Einstellung hin zu "prüfen". Das ging dann etwa so:" Was tun sie, wenn ihre Freundin droht, vergewaltigt zu werden und nur eine Rettung besteht, wenn sie den Täter kampfunfähig machen...?"
Die wirklichen Herausforderungen sind m. E. wesentlich unspektakulärer und damit auch schwieriger zu beurteilen. Dennoch werden täglich beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern, Pflegestationen oder Unfallaufnahmen weitreichende Entscheidungen getroffen, die ethisch durchaus amivalent beurteilbar sind. Sie werden zum überwiegenden Teil im Konsens beschlossen und ohne erhobene Zeigefinger oder akademische Rekurse auf Paragraphen und/oder allgemeine Deklararationen. Natürlich gibt es dann immer auch immense Grauzonengefahren, aber so lange es die von DHK angestrebten eindeutigen Handlungsmaxime, die quasi "selbsteinleuchtend" daherkommen nicht gibt (ich hoffe, ich habe ihn richtig interpretiert), muss man dies wohl im Kauf nehmen.
Ich habe einen Artikel von Wolfgang Kersting auch auf meinem Blog verlinkt; er passt natürlich auch hier: Plädoyer für einen nüchternen Universalismus.
Kersting versucht, die Menschenrechtsidee zu "retten" und Universalistisches herauszuarbeiten. Ob ihm das gelingt, vermag ich (noch?) nicht zu sagen; ich muss den Artikel vermutlich noch mehrmals lesen.
Unverständlich
Mir ging es nicht um Selbstevidenz, sondern lediglich um "Interpretationsfreiheit". Kurz gesagt: "Der Buchstabe des Gesetzes ist gleich dem Geist des Gesetzes". Dieser mag freilich ein Ungeist sein...