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Utilitaristischer Fehlschluss!
Aus diesen Gründen kann man aber auch sehr leicht den Fall entnehmen, unter denen die Tötung von Menschen nicht nur denkbar, sondern sogar geboten ist:
Wenn durch den Tod weniger Menschen der Tod vieler Menschen verhindert bzw. ihr Leben merklich verbessert werden kann. Aber auch in diesen Fällen ist ein erheblicher Bias in Richtung Nichttötung geboten, u.a. wegen Punkt 3, der immer vorhandenen Irrtumsmöglichkeit in der Bewertung der Zukunft.
Klassisches Gegenbeispiel: Ein gesunder oder nur leicht kranker Patient liegt (z.B. wegen eines elektiven Eingriffs) im Krankenhaus. Leicht ist der Fall vorstellbar, dass durch Organentnahme von Hornhaut, Herz, Lunge, Niere, Leber etc. sehr vielen Patienten das Leben gerettet oder doch in seiner Qualität merklich gebessert werden kann. Auf Kosten des unfreiwilligen "Spenders", versteht sich. Selbst wenn hierzu keinerlei irrtumsvorbehalt betrachtet werden muss, ist hier die Tötung des Einzelnen nicht nur nicht geboten, sondern verboten.
In Parenthese: Just diese Überlegung liegt dem verfassungsmäßigen Verbot Menschenleben gegeneinander abzuwägen zugrunde, das zur Kassierung des Luftsicherheitsgesetzes führte.
Also ganz so einfach ist das mit dem Tötungsgebot leider nicht.
- Der Betreffende hat sich bereits schuldig gemacht (in derselben oder einer größeren Weise, als es ihm jetzt selbst droht). Ihm war das Verbotene bewusst und er hatte eine Wahl.
- Durch meine Handlung verhindere oder minimiere ich weiteren Schaden bei anderen.
Dein Beispiel berücksichtigt nur den zweiten Aspekt.Dein Beispiel ist mehr in der Richtung einer Studie zu sehen, die vor einiger Zeit zu lesen war. Wenn ich mich richtig erinnere, sollte im Beispiel 1 eine Weiche umgelegt werden, wobei je nach Weichenstellung mehr oder weniger Menschen zu Schaden kommen, und in Beispiel 2 eine Person auf die Schienen gestoßen werden, um Schaden von einer größeren Menge Menschen abzuwenden. Die meisten wären zu 1 bereit, zu 2 nicht. Dein Beispiel ist sogar noch extremer als Fall 2, weil aus deinem Text nicht klar hervorgeht, dass die Patienten ohne Transplantate sterben müssen, während es für den "Spender" als sicher angenommen wird.
- Eine sehr teure Behandlung wird einem Patienten verweigert, um einer größeren Anzahl eine weniger aufwändige zu gewähren.
- Bei gleichen Erfolgschancen (zum Beispiel in der Krebstherapie) wird bei einer jungen Mutter mehr versucht als bei einem älteren Mann.
Vielleicht wird man das nirgendwo als Gesetz aufgeschrieben finden, es ist aber stillschweigende Praxis.Immer größer werden die Probleme... (die zweite)
An ein solches Beispiel hatte ich nicht gedacht. Implizite Voraussetzungen für meine Überlegungen waren:
* Der Betreffende hat sich bereits schuldig gemacht (in derselben oder einer größeren Weise, als es ihm jetzt selbst droht). Ihm war das Verbotene bewusst und er hatte eine Wahl.
* Durch meine Handlung verhindere oder minimiere ich weiteren Schaden bei anderen.
Ja, so ist das mit ethischen Argumenten: Immer schleichen sich verborgene Annahmen ein. Aber ich modifiziere mein Beispiel gerne um Deine Annahmen:
Wir haben zwei (zweifelsfrei überführte und geständige Mörder). Bei dem einen sind Herz, Leber, Lunge, Niere etc. noch zu gebrauchen, der andere hat eine Stoffwechselkrankheit, die zwar nicht tödlich ist, aber leider jegliche Transplantation medizinisch ausschließt (das Transplantat würde abgestoßen).
Sofern Du keine weiteren Annahmen einführst, müsste der erste Mörder zum Tode verurteilt werden, der zweite nicht.
Das kannst Du eigentlich kaum wollen, oder?
Bitte also um weitere implizite Annahmen...
Triage
* Eine sehr teure Behandlung wird einem Patienten verweigert, um einer größeren Anzahl eine weniger aufwändige zu gewähren.
* Bei gleichen Erfolgschancen (zum Beispiel in der Krebstherapie) wird bei einer jungen Mutter mehr versucht als bei einem älteren Mann.
Vielleicht wird man das nirgendwo als Gesetz aufgeschrieben finden, es ist aber stillschweigende Praxis.
Korrekt, hier finden Güterabwägungen statt. In der Medizin nennt man das erstere "Triage".
Und wer trifft diese Güterabwägungen? Personen, die in der Regel
- weder die Kosten der Behandlungsalternativen quantifizieren können, noch
- die Erfolgswahrscheinlichkeiten einigermaßen abschätzen können (oft ja ein simpler Bayes), und die auch nicht
- die Verfügbarkeit der Güter kennen (kein intensivmedizinisch tätiger Arzt weiß im Oktober wieviel teure Therapien der Methode XYZ sich das Krankenhaus im Jahr noch leisten darf.
Darüber hinaus sind diese Leute (=Ärzte) noch ihrem eigenem Wertesystem verpflichtet, einer berufständischen Ethik (s. Hippokrates), dem Wertesystem des Patienten und seiner Angehörigen. Das KANN ja nicht klappen.
Aber willst Du sagen, dass dieser Zustand ein befriedigender ist und als Vorbild genommen werden sollte? Oder auch nur, dass wir damit ja stillschweigend leben und somit andere Güterabwägungen in jedem Falle in Kauf nehmen müssen?
Scheint mir problematisch.