rauch - 31. Dezember, 10:06

fragwürdig!

die drei angeführten beispiele sind untauglich, deine position zu untermauern, weil die tötung eines geiselnehmers oder terroristen immer in unmittelbarem zusammenhang mit der gefährdung (des lebens!) anderer (unbeteiligter, unschuldiger) menschen steht. die nürnberger prozesse taugen am wenigsten zur beweisführung: warum ist "sühne" nur durch die vollstreckung der todesstrafe zu erreichen??
und wenn du dich schon auf den so genannten "gesellschaftsvertrag" berufst, dann ist die unterzeichnung der erklärung der menschenrechte durch die vereinten nationen wohl der umfassendste derartige vertrag den wir kennen und akzeptieren. ansonsten müsstest du dich konsequenterweise für die abschaffung der UNO und die rückverlagerung des völkerrechtes auf die ebene der nationalstaaten oder sogar ethnischen einheiten einsetzen. das könnte dann durchaus zur folge haben, dass eventuell in bayern die todesstrafe via "gesellschaftsvertrag" legitimiert ist, in baden-württemberg aber nicht. völlig absurd erscheint deine argumentation auch deshalb, weil damit absolut stringent die genitalverstümmelung von jungen mädchen begründet werden könnte.
bleibt noch die frage zu klären, ob du tatsächlich glaubst, die "irakische regierung" hätte die vollstreckung des todesurteils an saddamm hussein aus "juristisch richtigen gründen" vorgenommen oder ob du, in anbetracht der symbolischen bedeutung für die USA nicht doch in erwägung ziehen könntest, dass ganz andere als "juristische" gründe dafür ausschlaggebend waren....

Köppnick - 31. Dezember, 11:32

Meine Position ist eindeutig:

Ich bin gegen die Todesstrafe, wenn sie zur "Bestrafung" eines bereits begangenen Verbrechens dient. Meine drei Haupteinwände stehen im Text.

Die übrigen Beispiele zur bewussten Tötung von Menschen dienten dazu klarzumachen, dass in anderen Fällen diese Gründe unter Umständen nicht gelten.

Meiner Meinung nach können aber die Hinrichtungen nach den Nürnberger Prozessen und jetzt von Saddam Hussein nicht mit den in den USA, China und Japan verhängten Todesstrafen für "gewöhnliche" Verbrecher verglichen werden.

Ansonsten sehe ich eine Reihe von - hoffentlich ausräumbaren - Missverständnissen: Gesellschaft heißt nicht Nationalstaat, "juristisch richtig" heißt, unter Einhaltung der Gesetzestexte, die im Irak derzeit gelten.

Die Genitalverstümmlung ist ein Beispiel für das ethisch-moralische Dilemma, dem man sich an der Nahtstelle zweier Gesellschaften gegenübersieht: Sie wird i.a. von den Eltern, nahen Verwandten bzw. von deren Beauftragten durchgeführt. In vielen Fällen führt die Nichtdurchführung zum Verstoßen der Mädchen aus ihrer Familie. Welche Lösung schlägst du vor? Alle Kinder ihren Eltern wegnehmen oder eine Zwangschristianisierung, weil das Christentum diese Rituale nicht kennt? By the way: Ich bin Fördermitglied von Amnesty.

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Kommentare hier ...

Der Artikel über den Atheismus in der...
Köppnick - 19. August, 19:26
Es ist schon ein großer Unterschied...
Talakallea Thymon - 19. August, 13:09
Also der Satz, dass es irrelevant ist, dass...
steppenhund - 18. August, 14:37
Noch eine Ergänzung
Gregor Keuschnig - 18. August, 14:00
@beide
steppenhund - 18. August, 13:52
Mittelfristig ist Russland keine Grossmacht...
Gregor Keuschnig - 18. August, 10:13
Naja,
Gregor Keuschnig - 18. August, 09:21
Nachtrag
Köppnick - 17. August, 12:26
@Peter Viehrig
Köppnick - 16. August, 08:46
Ein paar Einsprüche
Peter Viehrig - 16. August, 07:41