Kann der deutsche Staat pleite gehen?

Die deutsche Staatsverschuldung betrug Ende 2005 etwa 1,5 Billionen Euro, was 18.000 Euro pro Kopf entspricht. Diese Summe haben Bund, Länder und Kommunen als Kredite aufgenommen, die zurückgezahlt und deren Zinsen bedient werden müssen. Der Kapitaldienst bewirkt, dass der Staat nur einen Teil seiner Einnahmen für die notwendigen Aufgaben einsetzen kann. Letztendlich sind auch die derzeitigen Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst und die Leistungseinschränkungen im Gesundheits- und Sozialwesen auf diese Ausgabenkürzungen zurückzuführen.

Auf der anderen Seite gibt es ständig steigende Privatvermögen in Deutschland. Es ist nicht leicht, die aktuelle Größe zu ermitteln, hängt diese doch auch davon ab, ob man nur Geld- oder auch andere Vermögenswerte berücksichtigt und ob die Verbindlichkeiten abgezogen werden oder nicht. Unstrittig ist, dass das Geldvermögen der deutschen Privathaushalte Ende 2004 die Summe von 4 Billionen Euro überstieg. Das Vermögen selbst ist in der Bevölkerung aber sehr ungleich verteilt.

Der Staat nimmt seine Kredite bei der Bundesbank, Privatbanken und anderen Kreditinstituten auf. Diese verwalten die Einlagen ihrer Kunden. Als Regel kann man definieren, dass in diesem Sinne alle Gläubiger des Staates sind, die über Geldeinlagen verfügen, deren Höhe die Pro-Kopf-Verschuldung des Staates je Person (von derzeit 18.000 Euro, s.o.) übersteigt. Sie erhalten vom Staat mehr Zinsen zurück, als er ihnen für den notwendigen Kreditdienst über Steuern und Abgaben entzieht. (Diese Regel stimmt so natürlich nicht, weil höhere Einkommen auch progressiv stärker besteuert, und Menschen, die über überhaupt kein Einkommen verfügen, vom Sozialstaat alimentiert werden.)

Aber in jedem Fall gilt, dass größere Vermögen selbst nicht belastet werden, sondern lediglich ihr Zuwachs (Arbeitseinkommen und Zinsen). Mit dem Kapitaldienst fungiert der Staat deshalb als Geldumverteilungsmaschine von armen zu reichen Menschen. Bis zu diesem Punkt sind alle Zusammenhänge gut bekannt und werden von keinem Ökonomen ernsthaft bestritten.

Nun kann man allerdings nicht einfach die Zahlung von Zinsen einstellen, weil Zinsen (bzw. Geld als solches) zwei wesentliche Funktionen erfüllen:
  1. Geld ist ein Äquivalent für den Besitz von Waren und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. (Letzteres ist wiederum synonym zur Verfügung über die Arbeitszeit anderer bzw. zu Macht zu betrachten.)
  2. Die leihweise Überlassung von Geld als Kredit an einen anderen bedeutet für den Kreditgeber einen Konsumverzicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Dieser Verzicht wird ihm mit der Aussicht auf einen höheren Konsum in der Zukunft (=Zinsen) vergolten.
Ist das Vermögen Einzelner so angewachsen, dass sie als Einzelpersonen ihr Vermögen selbst nicht mehr konsumieren können, dann pervertiert sich dieses System. Die Umverteilung zugunsten ihrer Vermögen und zuungunsten aller anderen läuft automatisch weiter. Alle Bürger des Staates erleben diesen Prozess in der zunehmenden Unfähigkeit desselben, seine Aufgaben vernünftig wahrzunehmen.

An diesem Zustand ändern Privatisierungen gesellschaftlichen bzw. staatlichen Eigentums nichts. Ist der Staat Eigentümer, dann tritt er selbst als Eintreiber der Zinsen auf und leitet die Erlöse an seine Gläubiger weiter. Veräußert er seinen Besitz, dann sind seine Ex-Gläubiger durch die Rückzahlung der Kredite in der Lage, die ehemaligen Staatsbetriebe in privaten Besitz zu übernehmen. Sie treiben dann ihre “Zinsen“ direkt bei der Bevölkerung ein. Der Unterschied zwischen dem früheren und dem jetzigen Zustand besteht darin, dass sie früher nur die faktischen, jetzt auch die juristischen Besitzer sind und der Staat weiterer Möglichkeiten beraubt wurde, steuernd in die Gesellschaft einzugreifen.

Aus dem bisher Geschriebenen ergibt sich, dass die Krise des Staates bzw. seiner sozialen Systeme vielmehr eine Krise der Wirtschaftsform ist, mit der er versucht, seine Aufgaben zu lösen. Der Staat kann gar nicht pleite gehen, weil er seinen Bürgern gehört. Dieser Besitz am Staat ist gemäß den Vermögensverhältnissen ungleich unter der Bevölkerung verteilt, was dem Staat zunehmend sein Handeln erschwert.

John Rawls Theorie der Gerechtigkeit liefert den Schlüssel dafür, wie eine für die Gesellschaft bestmögliche Lösung der gegenwärtigen Probleme aussehen kann. Ausgehend von seinen Überlegungen kann man das folgende hypothetische Gedankenmodell durchspielen:
Neuzweisung der Plätze in der Gesellschaft
Alle Menschen einigen sich auf eine für alle tragbare Lösung für ein gesellschaftliches Problem, wobei noch nicht entschieden wurde, welche Rolle sie selbst in dieser Gesellschaft einnehmen werden. D.h. niemand weiß, ob er in der neuen Gesellschaft ein „Reicher“ oder ein „Armer“ sein wird. Die einzige zur Verfügung stehende Information ist, dass es in der Gesellschaft immer sehr viele Arme und nur sehr wenige Reiche geben wird.
Unter diesen gegebenen Bedingungen erscheint es logisch, dass die Mehrzahl der Menschen sich dafür entscheiden wird, dass
  1. es weiterhin die Möglichkeit gibt, durch eigene Arbeit reich zu werden und
  2. die Unterschiede zwischen Arm und Reich auf ein für die Armen erträgliches Maß gemindert werden.
Bemerkenswert ist, dass das Grundgesetz mit Artikel 14 die Möglichkeit zur Verfügung stellt, der Schuldenfalle ohne weitere Belastung sozial Schwächerer zu entkommen:
Artikel 14
[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Die gegenwärtige Politik verstößt gegen Absatz (2), denn die durch den Kapitaldienst verursachte Verminderung der Leistungsfähigkeit des Staates dient nicht dem Wohl der Allgemeinheit. Einschränkungen des Gebrauchs des privaten Eigentums, z.B. durch die Einführung einer Vermögenssteuer, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Staates, erscheinen deshalb geboten und sind verfassungsrechtlich zulässig.

Kategorien: Visionen

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Kommentare hier ...

Die Grünen sind links.
Metepsilonema - 22. Juli, 22:34
Aufgrund der Komplexität des Themas...
Köppnick - 22. Juli, 07:50
Irgendetwas mit der url stimmte nicht. Wie...
Metepsilonema - 22. Juli, 01:07
Deine Links funktionieren nicht,
Köppnick - 21. Juli, 12:05
Hier findet man die beiden Artikel:
Metepsilonema - 21. Juli, 01:40
Ich würde es etwas anders ausdrücken:...
Metepsilonema - 18. Juli, 21:48
Ich halte es durchaus für vertretbar,...
Metepsilonema - 15. Juli, 21:54
Ich halte es durchaus für vertretbar,...
Köppnick - 14. Juli, 22:05
Beweiskraft gibt es generell keine, denn...
Metepsilonema - 14. Juli, 19:16