Kann der deutsche Staat pleite gehen?

Die deutsche Staatsverschuldung betrug Ende 2005 etwa 1,5 Billionen Euro, was 18.000 Euro pro Kopf entspricht. Diese Summe haben Bund, Länder und Kommunen als Kredite aufgenommen, die zurückgezahlt und deren Zinsen bedient werden müssen. Der Kapitaldienst bewirkt, dass der Staat nur einen Teil seiner Einnahmen für die notwendigen Aufgaben einsetzen kann. Letztendlich sind auch die derzeitigen Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst und die Leistungseinschränkungen im Gesundheits- und Sozialwesen auf diese Ausgabenkürzungen zurückzuführen.

Auf der anderen Seite gibt es ständig steigende Privatvermögen in Deutschland. Es ist nicht leicht, die aktuelle Größe zu ermitteln, hängt diese doch auch davon ab, ob man nur Geld- oder auch andere Vermögenswerte berücksichtigt und ob die Verbindlichkeiten abgezogen werden oder nicht. Unstrittig ist, dass das Geldvermögen der deutschen Privathaushalte Ende 2004 die Summe von 4 Billionen Euro überstieg. Das Vermögen selbst ist in der Bevölkerung aber sehr ungleich verteilt.

Der Staat nimmt seine Kredite bei der Bundesbank, Privatbanken und anderen Kreditinstituten auf. Diese verwalten die Einlagen ihrer Kunden. Als Regel kann man definieren, dass in diesem Sinne alle Gläubiger des Staates sind, die über Geldeinlagen verfügen, deren Höhe die Pro-Kopf-Verschuldung des Staates je Person (von derzeit 18.000 Euro, s.o.) übersteigt. Sie erhalten vom Staat mehr Zinsen zurück, als er ihnen für den notwendigen Kreditdienst über Steuern und Abgaben entzieht. (Diese Regel stimmt so natürlich nicht, weil höhere Einkommen auch progressiv stärker besteuert, und Menschen, die über überhaupt kein Einkommen verfügen, vom Sozialstaat alimentiert werden.)

Aber in jedem Fall gilt, dass größere Vermögen selbst nicht belastet werden, sondern lediglich ihr Zuwachs (Arbeitseinkommen und Zinsen). Mit dem Kapitaldienst fungiert der Staat deshalb als Geldumverteilungsmaschine von armen zu reichen Menschen. Bis zu diesem Punkt sind alle Zusammenhänge gut bekannt und werden von keinem Ökonomen ernsthaft bestritten.

Nun kann man allerdings nicht einfach die Zahlung von Zinsen einstellen, weil Zinsen (bzw. Geld als solches) zwei wesentliche Funktionen erfüllen:
  1. Geld ist ein Äquivalent für den Besitz von Waren und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. (Letzteres ist wiederum synonym zur Verfügung über die Arbeitszeit anderer bzw. zu Macht zu betrachten.)
  2. Die leihweise Überlassung von Geld als Kredit an einen anderen bedeutet für den Kreditgeber einen Konsumverzicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Dieser Verzicht wird ihm mit der Aussicht auf einen höheren Konsum in der Zukunft (=Zinsen) vergolten.
Ist das Vermögen Einzelner so angewachsen, dass sie als Einzelpersonen ihr Vermögen selbst nicht mehr konsumieren können, dann pervertiert sich dieses System. Die Umverteilung zugunsten ihrer Vermögen und zuungunsten aller anderen läuft automatisch weiter. Alle Bürger des Staates erleben diesen Prozess in der zunehmenden Unfähigkeit desselben, seine Aufgaben vernünftig wahrzunehmen.

An diesem Zustand ändern Privatisierungen gesellschaftlichen bzw. staatlichen Eigentums nichts. Ist der Staat Eigentümer, dann tritt er selbst als Eintreiber der Zinsen auf und leitet die Erlöse an seine Gläubiger weiter. Veräußert er seinen Besitz, dann sind seine Ex-Gläubiger durch die Rückzahlung der Kredite in der Lage, die ehemaligen Staatsbetriebe in privaten Besitz zu übernehmen. Sie treiben dann ihre “Zinsen“ direkt bei der Bevölkerung ein. Der Unterschied zwischen dem früheren und dem jetzigen Zustand besteht darin, dass sie früher nur die faktischen, jetzt auch die juristischen Besitzer sind und der Staat weiterer Möglichkeiten beraubt wurde, steuernd in die Gesellschaft einzugreifen.

Aus dem bisher Geschriebenen ergibt sich, dass die Krise des Staates bzw. seiner sozialen Systeme vielmehr eine Krise der Wirtschaftsform ist, mit der er versucht, seine Aufgaben zu lösen. Der Staat kann gar nicht pleite gehen, weil er seinen Bürgern gehört. Dieser Besitz am Staat ist gemäß den Vermögensverhältnissen ungleich unter der Bevölkerung verteilt, was dem Staat zunehmend sein Handeln erschwert.

John Rawls Theorie der Gerechtigkeit liefert den Schlüssel dafür, wie eine für die Gesellschaft bestmögliche Lösung der gegenwärtigen Probleme aussehen kann. Ausgehend von seinen Überlegungen kann man das folgende hypothetische Gedankenmodell durchspielen:
Neuzweisung der Plätze in der Gesellschaft
Alle Menschen einigen sich auf eine für alle tragbare Lösung für ein gesellschaftliches Problem, wobei noch nicht entschieden wurde, welche Rolle sie selbst in dieser Gesellschaft einnehmen werden. D.h. niemand weiß, ob er in der neuen Gesellschaft ein „Reicher“ oder ein „Armer“ sein wird. Die einzige zur Verfügung stehende Information ist, dass es in der Gesellschaft immer sehr viele Arme und nur sehr wenige Reiche geben wird.
Unter diesen gegebenen Bedingungen erscheint es logisch, dass die Mehrzahl der Menschen sich dafür entscheiden wird, dass
  1. es weiterhin die Möglichkeit gibt, durch eigene Arbeit reich zu werden und
  2. die Unterschiede zwischen Arm und Reich auf ein für die Armen erträgliches Maß gemindert werden.
Bemerkenswert ist, dass das Grundgesetz mit Artikel 14 die Möglichkeit zur Verfügung stellt, der Schuldenfalle ohne weitere Belastung sozial Schwächerer zu entkommen:
Artikel 14
[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Die gegenwärtige Politik verstößt gegen Absatz (2), denn die durch den Kapitaldienst verursachte Verminderung der Leistungsfähigkeit des Staates dient nicht dem Wohl der Allgemeinheit. Einschränkungen des Gebrauchs des privaten Eigentums, z.B. durch die Einführung einer Vermögenssteuer, mit dem Ziel der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Staates, erscheinen deshalb geboten und sind verfassungsrechtlich zulässig.

Kategorien: Visionen
wvs - 12. März, 19:12

Die Idee ist ja weder neu noch allzu umstritten ....

wenn es nämlich denen, die mehr besitzen, ans Geld geht sind meist ALLE (außer den Besitzenden selbst) damit einverstanden.

Ich bezweifle aber, ob das die gewünschte Entlastung bringt.
Wo angesetzt werden müßte ist bei den Banken - und nicht nur bei den Geschäftsbanken, sondern auch bei den Sparkassen und Volksbanken und vor allem da, wo Politiker in Interessenkonflikt geraten, weil sie zum einen das Gemeinwohl beachten sollen, andererseits aber ihr eigenes Wohl als gutbezahlte Aufsichtsräte nicht missen wollen ....

Warum bei Banken etc.?
Weil diese Institute entweder als Aufsichtsräte in den Unternehmen sitzen und versuchen werden ihre Pfründe zu verteidigen, zu retten, was zu retten ist - und weil andererseits an "Kleinigkeiten" wie Geldverkehr mehr Einnahmen zusammenkommen als dem (nötige) Ausgaben gegenüberstehen. Nach dem alten Motto "Kleinvieh macht auch Mist" werden so den "Kleinen" Beträge abgenommen, die dann nicht für Konsum zur Verfügung stehen - auch auf diesem Weg verliert der Staat (und damit wir alle) ....
.... oder sie bestimmen über kleine Unternehmen mit guten Ideen und hindern sie so - durch Verweigerung von Krediten - daran, den Großunternehmen Konkurrenz zu machen ....

Bei den Banken und den mit ihnen verflochtenen Politikern müßte angesetzt werden. Das ist aber ein frommer Wunsch, weil es nicht dazu kommen wird ....

Köppnick - 12. März, 21:30

Entlastung

Die Zinslast des Bundes beträgt etwa 30%. Wenn man die Schulden des Bundes vollständig beseitigt, stehen ihm folglich 43% mehr Finanzmittel als heute zur Verfügung. Das ist mehr als ausreichend.

Durch die Umwidmung der Mittel ändert sich ansonsten nichts: Alle Gebäude stehen noch, die Firmen existieren weiter und können produzieren, jeder kann seiner Arbeit nachgehen und mit seinem Gehalt machen, was er will.

Man muss die Konsequenzen der großen Lösungen durchdenken, wenn man wenigstens die kleinen Lösungen realisierbar machen will.
kranich05 (anonym) - 14. März, 00:22

Ich

vermute, die Herren werden etwas dagegen haben, beknabbert zu werden.
(Übrigens vermute ich selbiges von den Damen, die Herren sind.)

Trotzdem bin ich nicht gegen Nachdenken. (Nach dem Motto: Man kann gar nicht so dumm denken, wie es dann kommt.)

Gregor Keuschnig - 14. März, 10:26

Ungeordnete Gedanken

Ein Staat ist in dem Moment pleite, wenn er (1.). zahlungsunfähig ist, d. h. seine Ausgaben die Einnahmen überschreiten und (2.) gleichzeitig keine Möglichkeit mehr besteht, Geld (Kapital) auf dem Markt zu besorgen. Dieses "und" ist sehr wichtig, denn Punkt 1 ist bei vielen Industrienationen schon lange die Regel.

Dieser Definition nach war Argentinien vor drei, vier Jahren tatsächlich pleite und konnte nur mit brachialer Hilfe des IWF errettet werden. Die Folgen sind natürlich für die breite Bevölkerung katastrophal.
Deine Betrachtungen, die in die etwas einfache Formel einer Vermögenssteuer münden, sind interessant. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass es heute bereits ein Ausdünnen der Mittelschicht gibt, die auch von der Vermögenssteuer betroffen sein müsste, wenn überhaupt signifikant Geld in die Kasse kommen sollte.

Die marode Politik was die Sozialversicherungen angeht, sorgt dafür, dass "private Vorsorge" gefordert wird. Aber woher soll jemand das Geld hernehmen? Versteuertes Einkommen wird in Deutschland seit Jahren immer wieder mehrfach zusätzlich besteuert. Wenn ich Geld für die "private Vorsorge" anlegen, muss ich Zinsabschlagssteuer bezahlen. Wenn ich meinen Job verliere (alles ist möglich!), werden zuerst diese Reserven herangezogen; Lebensversicherungen inklusive (keine Frage - das finde ich logisch und richtig, aber worin liegt für geringer verdienende der Ehrgeiz der "privaten Vorsorge"?).

Gering verdienende bekommen Gehälter, die teilweise nur unwesentlich über denen von Lohnersatzleistungen liegt. Der Mittelstand, d. h. die Leute, die Höchstbeiträge in die Sozialversicherungskassen bezahlen und - teilweise schon - den Höchststeuersatz (die Progression hört irgendwann auf), werden von allen Seiten herangezogen, da die Höchstverdiener (sagen wir mal ab EUR 150.000 brutto/Jahr) längst ihre Schäfchen im trockenen haben und den globalisierten Kapitalmarkt nutzen (siehe Deine Betrachtungen zu den Zinsen).

Diese Höchstverdiener (man spricht ja in der Politik eher von Leuten ab EUR 250.000/Jahr) eine Vermögenssteuer aufzudrücken, ist Unsinn, da die Erhebung teurer wäre als der Geldfluss und die Möglichkeiten zur "Kapitalflucht" immens sind.

Die Politik steht vor einem grossen Dilemma: Einerseits muss der Sozialstaat erhalten bleiben - wenigstens irgendwie, andererseits ist kein Geld mehr da, da (ähnlich wie in den USA) der Mittelstand schrumpft. Die Besteuerung der wenigen "Reichen" ist ein Akt der Verzweiflung.

Köppnick - 14. März, 19:46

Grundprinzip

Für mich gibt es ein paar Grundaussagen, die nicht zu bezweifeln sind:
  1. Früher ging es den ärmeren und den Mittelschichten besser (deshalb wird ja heute von einer Krise verschiedener Sicherungssysteme gesprochen).
  2. Die Produktion ist seitdem gestiegen, theoretisch sollte also mehr zu verteilen sein.
Daraus ergibt sich zwingend, dass heute anders verteilt wird, und zwar stärker in Richtung der reicheren Schichten. Deshalb muss die Aussage, dass eine Rückverteilung nichts bringt, falsch sein. An dieser Tatsache ändert auch die Globalisierung nichts. Sie wird lediglich als Argument verwendet, diese Umverteilung weiter zu forcieren (Wir müssen den Gürtel enger schnallen, Reformen, Rückbau, etc.).

"Private Vorsorge" ist ein typisches Beispiel für den argumentativen Nonsens. Für ein vergleichbares Versorgungsniveau wird immer ein vergleichbarer Aufwand benötigt. Wenn dieser jetzt durch die private Vorsorge steigt, dann bedeutet das, dass jemand aus dem Gesamtsystem mehr Mittel abzieht als früher, d.h. es gibt Profiteure der Veränderungen. Gehen wir der Einfachheit davon aus, dass diejenigen, die die Veränderungen am lautesten fordern, am meisten davon profitieren.
Der Wikipedia-Artikel Staatsverschuldung ist sehr lehrreich und enthält einige zusätzliche Details bezüglich eines Staatsbankrotts.
Gregor Keuschnig - 14. März, 20:03

Nicht ganz so einfach

"Private Vorsorge" ist natürlich ein Pleonasmus, aber Fakt. Wir (ich vereinnahme Dich jetzt mal ungefragt) gehören exakt der Generation an, die aus dem bestehenden Rentensystem nur noch 43% (statt derzeit 57%) erhalten - Stand heute; da kann sich also noch einiges ändern.

Will man also den heutigen Lebensstandard erhalten, müssen parallele Möglichkeiten gefunden werden, Kapital zu bilden. Gleichzeitig sollen wir aber auch noch "Nachfrage schaffen", also konsumieren, haben es (angeblich) versäumt Kinder zu zeugen (die unter den heutigen Bedingungen betrachtet in 20 Jahren vermutlich zu ca. 50% arbeitslos wären) und müssen hierfür irgendwann steuerumgelegt belangt werden und gleichzeitig wird dann die Vermögenssteuer eingeführt...

Wem es auch dient: Die Politik ist längst machtlos und verwaltet nur noch den Mangel.

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Ergänzung
Gregor Keuschnig - 5. Mai, 21:58
Diagonalenproblem
Köppnick - 5. Mai, 14:12
Fehlen des besten Zuges
Köppnick - 5. Mai, 13:58
Wie man das Nash-Diagonalen-Problem löst
steppenhund - 5. Mai, 13:29
Gefühlsmäßig würde ich...
steppenhund - 5. Mai, 01:53
Guter Kommentar
Stephan Schleim (anonym) - 4. Mai, 20:36
"ad aquam", aber ansonsten gebe ich dir recht....
Talakallea Thymon - 29. April, 19:33